Autor: Dr. med.
Charlotte Neidhardt
Der
Facharzt für
psychosomatische Medizin – es gibt ihn seit dem 106.
Deutschen
Ärztetag! Ein Bild aus der Alltagspraxis: Der Patient
äußert Beschwerden, hat schon mehrere Ärzte
und
Fachärzte aufgesucht in der Hoffnung, eine Klärung
und
Behandlung zu erhalten. Er hat erfahren, dass die Befunde der Norm
entsprechen, alles sei in Ordnung, Gott sei Dank.
Die Symptome sind aber weiter da. Er fühlt sich nun
verunsichert
und nicht ernst genommen. Wir wünschen ihm, dass einer der
Kollegen auf die Idee kommt, ihn nicht nur organbezogen, sondern auch
auf der psychosomatischen Ebene zu explorieren. Das letzte Mal hatte er
ja womöglich resigniert den Heilpraktiker aufgesucht. Diesmal
soll
er ohne Umwege fachgerecht untersucht und behandelt werden
–beim
Psychosomatiker, dem Fachharzt für Psychosomatische Medizin.
Der
nimmt dann auch seinen Kummer ernst, beleuchtet diesen vor dem
Hintergrund seiner Biographie, Charakterstruktur und
auslösenden
Situation, erwägt individuelle Behandlungsstrategien.
Die
psychosomatische Medizin
steht in der ärztlichen Tradition einer ganzheitlichen Sicht
des
Menschen. Die Zusatzbezeichnung Psychotherapie wurde bereits in den
50er Jahren für Ärzte eingeführt und neben
der
psychosomatischen Grundversorgung zunehmend verfeinert.In den 60er
Jahren konnte anhand großer Fallzahlen nachgewiesen werden,
dass
analytische Psychotherapie kausal wirksam ist. Sie führt zu
einer
nachhaltigen Gesundung, Reduzierung von Krankheitstagen und
Krankenhausaufenthalten. Daraufhin wurde die Psychotherapie als
Pflichtleistung in die Gesetzliche Krankenversicherung
übernommen.
Anfang
der 70er wurde
Psychosomatische Medizin Pflichtfach in der ärztlichen
Approbationsordnung. In der DDR wurde 1978 der Facharzt für
Psychotherapie – als „Zweitfacharzt“
geschaffen.
Durchaus folgerichtig, denn Psychotherapie kommt aus der Medizin, sie
ist Heilkunde.
In
der BRD wurde die
Zusatzbezeichnung Psychoanalyse in den 80ern eingeführt.Nach
der
Wiedervereinigung wurde 1992 das Fachgebiet
„Psychotherapeutische
Medizin“ durch den Deutschen Ärztetag festgelegt,
2003 neu
definiert und umbenannt: „Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie“. Die entstandene Musterweiterbildungsordnung
der
Bundesärztekammer wurde von allen Landesärztekammern
übernommen. Sie beinhaltet eine 5-jährige
Weiterbildung,
davon ein Jahr in der somatischen Medizin (Innere, Neurologie,
Dermatologie, Gynäkologie, Pädiatrie oder
Orthopädie), 3
Jahre Psychotherapeutische Medizin, 1 Jahr Psychiatrie. Inhaltlich
sollen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den
theoretischen Grundlagen, in der Diagnostik und Differenzialdiagnostik
seelisch bedingter und mitbedingter Krankheiten und solcher
Leidenszustände, an deren Entstehung psychosomatische und
somatopsychische Momente maßgeblich beteiligt sind, erworben
werden, sowie in der differenzierten Indikationsstellung und
selbstständigen, eigenverantwortlich durchgeführten
Psychotherapie im ambulanten wie stationären Bereich,
einschließlich präventiver und rehabilitativer
Maßnahmen.
Voraussetzung für die
Entwicklung eines adäquaten Verständnisses. Auch die
psychischen Faktoren, die bei der Entwicklung der Krankheit
mitspielten, müssen beleuchtet werden. Vielleicht
lässt er
sich gewinnen für die Reise in seine Innenwelt, und er macht
eine
Psychotherapie beim Facharzt für Zurück zu unserem
Patienten:
um dem oben angenommenen Beschwerdebild gerecht zu werden, ist eine
ärztlich-psychotherapeutische Doppelqualifikation
Psychosomatische
Medizin. Hier liegt der Schlüssel für einen positiven
Behandlungsverlauf, der die körperlichen, psychischen und
sozialen
Gegebenheiten mit berücksichtigt.
Von
der Kompetenz her bietet
die psychosomatische Facharztpraxis alle, das heißt
organisatorische wie methodische Voraussetzungen für ein
fachspezifisches, umfangreiches und differenziertes Angebot an alle
medizinischen Fachdisziplinen: er ist der Spezialist für die
differentialdiagnostische Abklärung und Behandlung
neurotischer,
psychosomatischer, funktioneller und somatoformer Störungen.An
dieser Schnittstelle zwischen somatischer und psychologischer
Krankheitsbetrachtung nimmt er die Koordinationsfunktion wahr mit dem
Ziel, Fehlbehandlungen und damit verbundene Chronifizierungen zu
vermeiden.
Das
universitäre Lehrfach
in der ärztlichen Approbationsordnung heißt
Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie. In Übereinstimmung damit wurde
auch das
Fachgebiet in der Musterweiterbildungsordnung umbenannt. Dies erscheint
zweckmäßig und ist darüber hinaus
folgerichtig, da so
deutlicher wird, dass es sich um einen medizinischen Versorgungsbereich
mit einem eigenständigen wissenschaftlichen Paradigma handelt,
zu
dessen praktischer Umsetzung eine
ärztlich-psychotherapeutische
Doppelkompetenz unerlässlich ist.
Darüber
hat der Deutsche
Ärztetag im Mai 2003 entschieden – aus dem
ärztlichen
Psychotherapeuten ist so per Facharzt für Psychosomatische
Medizin
das geworden, was er schon lange war: der Psychosomatiker.
Ärzteblatt
Sachsen 6/2004
Autor: Dr.
Charlotte Neidhardt
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie,
Fachärztin für Psychosomatische Medizin
Psychotherapie und Psychoanalyse
Praxis Berlin Kreuzberg:
Paul-Lincke-Ufer 34, 10999 Berlin Kreuzberg
Praxis Sachsen:
Merschwitzer Straße 18, 01612 Diesbar-Seusslitz
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Psychoanalyse, Psychotherapie
und Psychosomatische
Medizin sowie in dem
von Dr. med. Charlotte Neidhardt im Ärzteblatt Sachsen
veröffentlichten Artikel Der
Facharzt für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.